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Kosten für Array CGH

sind beihilfefähig
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CARSTEN MAYER

Fachanwalt für Medizinrecht
Louisenstraße 84
61348 Bad Homburg
Fon: 06172-279 475
Fax: 06172-279 477
mayer(at)wolf-stenner.de

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Kosten für molekulargenetische Untersuchung

Kosten für eine molekulargenetische Untersuchung (Array-CGH) können beihilfefähig sein.

Geklagt hatte mit Hilfe der Kanzlei Wolf & Stenner die Mutter eines zweijährigen Mädchens, welches an einer nicht diagnostizierbaren Entwicklungsstörung leidet. Zum Ausschluss genetisch bedingter Erkrankungen beantrage die Mutter, die Kostenübernahme der  molekulargenetischen Untersuchung (Array-CGH) als beihilfefähig anzuerkennen. Dies lehnte das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg jedoch ab.

Die Klägerin legte mithilfe von Expertenmeinungen dar, dass die molekulare genetische Untersuchung einen Chromosomendefekt nicht nur lediglich feststelle oder ausschließe, wie vom Land Baden-Württemberg vorgetragen. In medizinischer, vertragsrechtlicher und beamtenfürsorgerechtlicher Hinsicht kann die Untersuchung notwendig und angemessen sein, wenn sie der Behandlung einer Erkrankung oder zum Ausgleich eines konkreten krankhaften Leidens dient. Zur Diagnostik von Entwicklungsbeeinträchtigungen sind daher auch molekulargenetische Untersuchungen beihilfefähig, unabhängig von der Tatsache, ob die Erkrankung an sich einer Therapie zugänglich ist. Dies wurde während des Klageverfahrens auch erstmals vom Landesamt für Besoldung und Versorgung für diese genetische Untersuchung anerkannt.

Der Einsatz von hochauflösenden molekular-zytogenetischen Methoden wie der Array-CGH erlaubt die Identifizierung und Charakterisierung von chromosomalen Aberrationen bei Patienten mit angeborenen Fehlbildungen, insbesondere Skelettfehlbildungen, und/oder mentaler Retardierung, die einen unauffälligen Chromosomenbefund zeigen.

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