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CARSTEN MAYER

Fachanwalt für Medizinrecht
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61348 Bad Homburg
Fon: 06172-279 475
Fax: 06172-279 477
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Badeprothesen

Badeprothesen

 

Urteile des Bundessozialgerichts hierzu vom 25.06.2009, B 3 KR 2/08 R, B 3 KR 19/08 R, B 3 KR 10/08 R

 

Das Bundessozialgericht hat am 25.06.2009 in drei Verfahren entschieden, ob beinamputierte Versicherte, die mit einer normalen Laufprothese versorgt sind, von der Krankenkasse die zusätzliche Versorgung mit einer wasserfesten Prothese verlangen können.

 

Diesen Versorgungsanspruch hat das Gericht grundsätzlich bejaht. Dem Anspruch können nicht entgegen gehalten werden, dass es am Markt Kunststoffüberzüge gebe, die vor Wasserschäden schützen. Dies sei keine gleichwertige Versorgungsalternative (B 3 KR 2/08 R).

 

Sind jedoch schon für Süßwassergeeignete Badeprothesen vorhanden, besteht kein weiterer Anspruch auf zusätzliche Versorgung mit einer Salzwasser festen Prothese (B 3 KR 10/08 R).

 

Des Weiteren ist erforderlich, dass der Antragsteller jeweils mit den Badeprothesen sicher umgehen kann. Bestehen hieran Zweifel, ist dies gutachterlich von den Gerichten zu klären (B 3 KR 19/08 R).

 

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