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CARSTEN MAYER

Fachanwalt für Medizinrecht
Louisenstraße 84
61348 Bad Homburg
Fon: 06172-279 475
Fax: 06172-279 477
mayer(at)wolf-stenner.de

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Rehabilitation/FOR

 

Neue Verfahrensabsprachen bei der „Familienorientierten Rehabilitation“ (FOR)

 

Um sicherzustellen, dass schwerst chronisch kranke Kinder und ihre Familien nach einheitlichen Voraussetzungen unbürokratisch eine „Familienorientierte Rehabilitation“ erhalten können, haben die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen mit Wirkung zum 1.10.2009 eine Verfahrensabsprache getroffen. Hierbei ist geregelt, dass Kinder mit schwersten chronischen Erkrankungen von ihren Eltern und Geschwistern zur Reha begleitet werden können, wenn die Erkrankung Auswirkungen auf diese Familienangehörigen hat. Die Krankheit des Kindes muss die Alltagsaktivitäten der Familie erheblich beeinträchtigen.

 

Explizit genannt sind folgende Erkrankungen:

 

-       Krebserkrankungen,

-       Mukoviszidose,

-       Zustand nach Operationen am Herzen 

-       nach Organtransplantationen.

 

Voraussetzung ist jedoch nach wie vor die Rehabilitationsbedürftigkeit, die  Rehabilitationsfähigkeit und eine positive Rehabilitationsprognose des chronisch kranken Kindes.

 

Geht ein Antrag auf eine "Familienorientierte Rehabilitation" bei der Deutschen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Krankenkasse ein, koordiniert dieser Rehabilitationsträger, unabhängig von seiner Zuständigkeit, das Antragsverfahren "federführend".

 

Eine Verschlechterung bringt diese Verfahrensabsprache:

Eine "Familienorientierte Rehabilitation" kann hiernach in der Regel nur einmal nach Stellung der Erstdiagnose beziehungsweise nach Abschluss der Primärbehandlung durchgeführt werden. Nur bei Rezidiverkrankungen kann eine Wiederholung der Leistung in Betracht kommen.

 

Verfahrensabsprache (PDF)

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