CARSTEN MAYER
Fachanwalt für Medizinrecht
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Zahnarzt haftet für falsch sitzende Prothesen
Nach einem Beschluss des OLG Koblenz vom 19.6.2007, AZ: 5 U 467/07 haftet der Zahnarzt für schlecht sitzende Zahnprothesen und Kronen mit überstehenden Rändern.
Kommt es deshalb zu Sprach- Beiß- und Kauprobleme, muss der Zahnarzt nicht nur den bereits gezahlten Eigenanteil zurückerstatten, sondern hat darüberhinaus auch ein angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen.
Im Verfahren vor dem OLG Koblenz verurteilte das Gericht den Zahnarzt zu einer Schmerzensgeldzahlung von 6.000,- Euro. In einem vorher durchgeführten Beweissicherungsverfahren stellte der Gutachter fest, dass die Kronen überstehende Ränder gehabt hätten und die Prothesen ohne festen Sitz gewesen sei. In der Folge hätten sich Sprach- Beiß- und Kauprobleme ergeben, außerdem sei es zu Zahnfleischentzündungen gekommen.
Zudem billigte das Gericht, wie bereits die vorherige Instanz der Klägerin einen Erstattungsanspruch über den bereits geleisteten Eigenanteil zu, da sie wegen der irreparabel fehlerhaften prothetischen Leistung des Beklagten zum Vertragsrücktritt berechtigt sei. Da die Rechtsbeziehungen der Parteien durch eine prothetische Arbeit geprägt waren, stufte das Gericht die vertragliche Beziehung zwischen Patient und Zahnarzt als Werkvertrag ein, in dem nicht nur die Dienstleistung zu erbringen sei, sondern ein Erfolg geschuldet wird.
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